Cool mieten, entspannt Feiern
Ich bin Peter Schrepfer vom Kühlanhängerverleih Schrepfer in Naila: Seit unserer Gründung im Mai 2025 bieten wir Städten, Vereinen, Firmen und Privatpersonen unkompliziert mietbare, top ausgestattete Kühlanhänger zu fairen Preisen. Ob Fest, Event oder Feier – bei uns bekommen Sie zuverlässige Kühlung und persönlichen Service, der überzeugt. Jetzt anfragen und entspannt planen
Häufig gestellte Fragen
Welche Bedingungen gelten für die Miete?
1. Allgemeines:
Grundlagen dieses Mietvertrages sind ausschließlich die aufgeführten Vertragsbedingungen. Individuelle mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Der Mieter bestätigt durch Unterschrift, den Kühlanhänger in einem vertragsmäßigen Zustand übernommen zu haben. Ein gemeinsames Übergabeprotokoll dokumentiert den Zustand bei Übernahme.
2. Versicherung:
Der Anhänger ist gemäß den allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (aktueller Stand) versichert, die dem Mieter auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden. Jegliche Schaden oder Verluste am gemieteten Kühlanhänger, die während des Mietzeitraums auftreten, gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter haftet für Schäden oder Verluste bis zur Höhe der Selbstbeteiligung von 1000 Euro pro Schadensfall.
3. Haftung:
Darüber hinaus haftet er in voller Höhe für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren, Wertminderung und Mietausfall. Der Mieter ist für die Einhaltung der Anhängelast seines Fahrzeuges, Verkehrsverstöße aller Art und die ordnungsgemäße Beladung allein verantwortlich
4. Reparatur:
Reparaturen dürfen nur nach Rücksprache mit dem Vermieter fachgerecht durchgeführt werden, es sei denn, eine sofortige Maßnahme ist zur Schadensbegrenzung oder aus anderen wichtigen Gründen unmittelbar erforderlich. Der Mieter trägt die hierfür anfallenden Kosten in voller Höhe und haftet für jeden Schaden, den der Vermieter hierdurch erleidet.
5. Besondere Pflichten des Mieters:
Der Mieter ist verpflichtet, den Kühlanhänger vorschriftsmäßig und sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Mieter ist für sich oder dessen Fahrer für die Fahrtüchtigkeit und das Vorhandensein einer gültigen Fahrerlaubnis (Klasse BE) selbst verantwortlich. Die Beladung des Anhängers ist nur im gesetzlichen Rahmen zulässig.
Der Anhänger ist vom Mieter sorgfältig gegen Diebstahl zu sichern. Verstößt der Mieter gegen diese Bedingungen, so muss er im Falle eines Diebstahls vollen Schadensersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich Mietausfalls leisten.
6. Ausfall:
Der Vermieter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Soweit der Kühlanhänger aufgrund technischer Störung ganz oder teilweise ausfallt und hierdurch Lebensmittel oder andere Waren verderben oder unbrauchbar werden, haftet der Vermieter nur im Rahmen der Vorstehenden Regelungen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftung ist -soweit gesetzlich zulässig- der Höhe nach auf den Betrag der vom Mieter für den betroffenen Mietzeitraum gezahlten Miete beschrankt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Lebensmittel:
Lebensmittel dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter im Kühlanhänger gelagert werden. Werden Lebensmittel im Kühlanhänger gelagert, so müssen diese luftdicht verpackt sein. Für die Einhaltung der Lebensmittelvorschriften etc.. ist alleine der Mieter zuständig. Bei der Lagerung von Lebensmitteln, muss der Kühler vor Abgabe, nach der Reinigung desinfiziert werden.
8. Anzeigepflicht:
Die Polizei ist in jedem Fall zur Ermittlung von Unfalltatsachen hinzuzuziehen. Der Vermieter ist sofort zu verständigen und spätestens bei Rückgabe des Anhängers über alle Einzelheiten schriftlich und unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen, sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Brand- oder Entwendungsschäden, sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter, sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
9. Mietdauer und Rückgabe:
Der Mieter ist verpflichtet, den Anhänger zum vereinbarten Termin gereinigt dem Vermieter an dessen Adresse zurückzugeben. Wird der Rückgabetermin ohne triftige Gründe um mehr als 1 Stunde überschritten, ist der Vermieter zu benachrichtigen, außerdem ist der Mieter zur Zahlung einer zusätzlichen Tagesmiete verpflichtet. Der Anhänger muss komplett gereinigt zurückgegeben werden. Sollte dies nicht geschehen, wird Reinigung je nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch 75,00 Euro, dem Mieter bleibt frei nachzuweisen, dass die tatsachlichen Reinigungskosten niedriger waren. Die Kosten werden mit der Kaution verrechnet.
10. Auftragsstornierung:
Bei Auftragsstornierung unter 30 Tagen werden 50% aller anfallenden Kosten berechnet, bei Stornierung unter 14 Tagen werden alle anfallenden Kosten berechnet. Nachweisbar entstandene Kosten können generell zu 100% in Rechnung gestellt werden.
11. Auslandsfahrten:
Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen vor Antritt der Fahrt bzw. bei Abschluss des Mietvertrages dem Vermieter in Textform gemeldet werden und durch diesen genehmigt werden.
12. Zahlungsbedingungen:
Der komplette Mietpreis und die Kaution sind im Voraus bei Vertragsabschluss in BAR zu entrichten.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Handelt es sich beim Mieter um einen Unternehmer iSd § 14, ist ausschließlicher Gerichtsstand Naila. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Im Mietpreis enthalten
- je 1 Schlüssel für Kühlanhänger, Staukasten und Kühlaggregat
- 1 Kastenschloss mit Schlüssel
- 1 Adapterkabel für Kühlaggregat
- 1 Sicherungsstange zur Ladungssicherung
- 1 Klemmstangen zur Ladungssicherung
- 2 Automatikspanngurte
- 2 Unterlegkeile
- 1 Saalbesen
- 1 Handfeger
- 1 Gummischieber
- 1 Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 für Kühlanhänger
Technische Daten
zul. Gesamtgewicht: 2600 Kg
Nutzlast: ca. 1775 Kg
Innenmaße: LxBxH 3000 x 1500 x 1900 mm
Außenmaße: LxBxH 4413 x 2070 x 2509 mm
Ladehöhe: ca 53 cm
Temperaturregelbereich: + 2 bis + 10 Grad
Elektrik Zugfahrzeug: 12 V / Stecker 13polig
Elektrik Kühlaggregat: 230 V 50Hz
Wie lange im Voraus sollte ich Anfragen?
Da unsere Kühlanhänger und Bierzeltgarnituren
sehr beliebt sind empfiehlt es sich so früh wie möglich zu reservieren.
Unvergessliche Events mit unseren Kühlanhängern
Schulfest in Naila
Feuerwehr Naila
Biertasting
Flugplatzslalom
Beim Flugplatzslalom auf dem Flugplatz Hof war unser Kühler für unseren Stammkunden, dem ADAC Naila, im Einsatz.
Polterabend
Auch an Polterabenden sind unsere Kühler gefragt.
Getränke Klimpsch
Oft ist einer unserer Kühlanhänger mit unserem Partner Getränke Klimpsch on Tour.
Rettungswache Naila
Wiesenfest Selbitz
Konzert
TUS Lippertsgrün
Nicht nur zum Kühlen sind unsere Hänger da, sie dienten bei der Karnevalsabteilung des TUS Lippertsgrün auch schon zum Requisitentransport oder als Kleiderkammer
SV 05 Froschbachtal
Auch beim Fußball sind wir immer wieder vertreten, hier beim Relegationsspiel der Frösche zur Bezirksliga. Hier sorgte einer unserer Kühler für eiskalte Getränke, was bei den Temperaturen dringend erforderlich war. Danke den Fröschen für den Auftrag und das Vertrauen !!!
Praxis Physio Point Naila
Auch bei der Eröffnungsfeier der Praxis Physio Point in Naila schenkte man uns das Vertrauen und unser Kühler sorgte bei dieser Veranstaltung für kalte Köstlichkeiten. Wir wünschen euch weiter viel Erfolg in den neuen Räumen.
Frankenwaldverein
Kindergartenfeste